Teilnahmebedingungen und Datenschutzbestimmungen
1. Tickets und Vertragsbeziehungen
Die Teilnahme an dem Stroga Festival Ticket Gewinnspiel und dessen Durchführung richtet sich ausschließlich nachfolgenden Bestimmungen:
§ 1 Gewinnspiel
- Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos. Es werden 2 Stroga Festival Wochenend-Tickets im Wert von 270 € verlost.
§ 2 Teilnehmer
- Die AGB´s werden mit der Teilnahme durch Kommentieren eines Facebook- oder Instagram-Posts akzeptiert.
- Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem 18. Lebensjahr. Jüngere Personen müssen vor Ihrer Teilnahme das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters einholen.
- Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die von einem in Deutschland gelegenen Standort aus teilnehmen und ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.
- Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist es unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen.
- Die automatisierte Teilnahme mittels Eintragungsdiensten ist nicht erlaubt. Es ist insbesondere nicht erlaubt, das Eintragsformular automatisiert mit Adressbeständen egal welcher Art zu füllen.
§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel
- Mitarbeiter vom Stroga Festival und der im Rahmen eine Kooperationspartnerschaft beteiligten Personen sowie deren Familienangehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
- Pro Person wird nur eine Teilnahme akzeptiert, um die Gewinnchance nicht zu verfälschen. Teilnehmer mit doppelten Datensätzen werden ausgeschlossen.
- Ausgeschlossen werden Teilnehmer, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder anderweitig durch Manipulation oder sonstige Beeinflussung Vorteile verschaffen.
- Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller angegebenen Daten verantwortlich. Bei wahrheitswidrigen Angaben kann ein Ausschluss vom Gewinnspiel ohne Angabe von Gründen erfolgen, ferner entfallen Gewinnansprüche.
§ 4 Datenschutz
- Sofern als Teilnahmevoraussetzung deklariert, erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass die von ihm gemachten Personenangaben für die Dauer des Gewinnspiels und darüber hinaus von Stroga Festival gespeichert werden dürfen. Ebenfalls ist der Gewinner damit einverstanden, dass im Falle einer Kooperation seine Daten an die Kooperationspartner des Gewinnspiels übermittelt werden dürfen und diese sie ebenfalls speichern und für eigene Zwecke verwenden dürfen. Jedoch nicht für postalische Werbeformen. Die Daten werden nicht weiteren Unternehmen zu Werbezwecken überlassen. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf die Speicherung aufzuheben. Diese Regelung greift nicht bei Social Media-Gewinnspielen ohne Kooperationspartner bzw. wenn im Vorfeld die Bekanntgabe der persönlichen Daten nicht erforderlich ist.
§ 5 Ablauf und Benachrichtigung der Gewinner
- Der Gewinner wird unter allen Teilnehmern der Verlosung ermittelt. Gewinnspielschluss ist der 22.05.2023 23:59 Uhr. Der Gewinner wird nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Der Gewinner erhält eine gesonderte E-Mail oder persönliche Nachricht über Social Media, die ihn über den Gewinn informiert. Meldet sich der Gewinner(in) nicht innerhalb der nächsten 5 Werktage zurück, so verfällt der Gewinnanspruch.
- Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich.
§ 6 Auslieferung
- Die Tickets werden nach der Verlosung an die vom Teilnehmer angegebene Adresse gesendet.
- Eine Auslieferung erfolgt ausschließlich an den Gewinner oder an den gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Gewinners.
- Die Lieferung erfolgt frei Haus innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
§ 7 Änderung der Teilnahmeregeln und Beendigung des Gewinnspiels
- Stroga Festival behält sich vor, jederzeit die Ziehungsbedingungen zu ändern. Weiterhin behält Stroga Festival sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit zu beenden oder zu unterbrechen. Insbesondere, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr gewährleistet werden kann.
§ 8 Rechtsweg
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne ist nicht gegeben.
- Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 9 Salvatorische Klausel
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen im Übrigen unberührt.